Energieausweis

Wer nach dem 1. Jänner 2009 eine Wohnung vermieten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis mitliefern. Für Neubauten gilt diese Regelung bereits seit 1. Jänner 2008. Besonders wichtig ist der Energieausweis auch im Hinblick auf Landesförderungen: Ob Sie für Neubau oder Sanierung eine solche erhalten können, hängt wesentlich davon ab, dass die erreichten Werte unter den jeweils geltenden Grenzen liegen – als Nachweis gilt der Energieausweis.

Bei diesem Ausweis handelt es sich um ein „Pickerl“ für Gebäude, das zehn Jahre lang gültig ist. Er enthält Informationen zu Energiekennzahl und CO2-Verbrauch und gibt damit Auskunft darüber, wie effizient die verwendete Energie eingesetzt wird. Weitere Informationen

Für Neubauten brauchen Sie seit 1. Jänner 2008 einen Energieausweis.