Brandschutz
Beim Brandverhalten von Baustoffen gibt es klare gesetzliche Bestimmungen, die den baulichen Brandschutz regeln (Ö-Norm B3800). Weiters sind in den Bauordnungen der Bundesländer Bestimmungen zur Verhinderung der Brandausbreitung enthalten, die diesen Bereich eindeutig regeln.
Weil Baustoffe im Brandfall ein bestimmtes „Verhalten“ aufweisen, sind sie in die Klassen „nicht brennbar“ bis „leicht brennbar“ unterteilt. Die einzelnen Bauteile können je nach Gebäude und Ausführung verschiedene Brandwiderstandsklassen erreichen. Diese sind F30, F60 (hoch brandhemmend), F90 (brandbeständig) und F180 (hoch brandbeständig). Die Zahl gibt die jeweilige Brandwiderstandsdauer in Minuten an. Hier ein Beispiel:
Brandwiderstandsklasse F30:
- Brandwiderstandsdauer mindestens 30 Minuten
- Brandhemmend
- Gilt z. B. für Außenwände freistehender Einfamilienhäuser
- Dieser Wert wird erreicht mit: 6,5 cm Hohlziegel verputzt oder mit 4 cm Holzschalung/Doppelnut und Feder (Prüfzeugnis beachten)
- Wichtig: brandhemmender Abschluss im Dachbodenbereich
- Richtige brandschutztechnische Ausgestaltung des Heizungsraumes je nach Brennstoff
Weiters zu beachten:
- Der Planer muss das Konzept des Gebäudes gemäß Brandschutzanforderungen ausarbeiten: richtige Anordnung von z. B. brandbeständigen Umfassungswänden, Türen und deren richtige Aufgehrichtung (Fluchtrichtung), Treppen, Fenster, Fluchtwege und deren Distanzen sowie erforderliche Brandabschnitte
- Heizraum, Festbrennstofflagerraum, Kleingaragen sowie Öllagerraum sind generell brandgefährdete Räume.
- Achtung: Warnschilder z. B. an Türen, geeigneter Feuerlöscher!
- Fluchtwege und Ausgänge, speziell Türaufgehrichtungen mit dem Planer genau durchgehen, um Türüberschneidungen zu verhindern
- Kamine sind brandsicher herzustellen (verputzt) - auf Mindestabstand zum Dach achten (bei Fertigteilhäusern Mindestabstand zur Wand- u. Deckenkonstruktion)
Hinweis: Putztürchen (für den Rauchfangkehrer) dürfen nicht in jedem Raum errichtet werden. Bei einer Dämmeinlage nur mineralische Dämmung verwenden! - Bei Dachbodenausbau im Trockenbau: Brandschutzbestimmungen beachten!
- Zu nicht ausgebauten Dachräumen sind ebenfalls Brandschutztüren erforderlich.
Brandschutz beginnt schon bei der Planung!
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