Schallschutz
Die Mindest-Schallschutzanforderungen für Gebäude sind im Bautechnikgesetz bzw. in den Bautechnikverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Regelungen gelten für Außenbauteile, Luftschalldämmung in Gebäuden und Trittschalldämmung.
Grundsätzlich unterscheidet sich der Schallschutz je nach Art des Schalls. Neben Luftschall gibt es auch Trittschall, der beim Begehen entsteht und Körperschall, der sich in festen Stoffen ausbreitet.
Schutz gegen Außenlärm
Außenlärm kann sich über Fenster aber auch über Wände nach innen fortpflanzen. Um bei Fenstern einen guten Schallschutz zu erreichen, werden Dreischeibenverglasungen oder spezielle Lärmschutzfenster bzw. Türen angeboten. Bei Wänden sollte auf den Aufbau geachtet werden. Leichte Aufbauten sind für den Schallschutz nicht sehr ideal, verstärkt man jedoch den Aufbau, so kommt dies dem Schallschutz entgegen.
Schutz vor Luftschallübertragung im Innenraum
Schlägt sich Schall, wird er reflektiert und beeinträchtigt so die Akustik.
Luftschall kann durch folgende Maßnahmen reduziert werden:
- durch Einsatz massiver Bauteile
- dichte Falzausbildungen bei Türen und Fenstern
- dichte Anschlüsse der Tür- und Fensterrahmen an das Mauerwerk
- Massive Möbel und Teppiche „schlucken“ Lärm.
- Weiche Auflagen für Polsterhölzer unterbrechen die Schallübertragung.
- Boden von Wandkonstruktion trennen (Verlegung von Winkelrandstreifen)
- Für schwimmende Estriche empfiehlt sich ebenfalls eine weiche Unterlage.
Schutz vor Körperschall:
Körperschall wird meist durch feste Verbindungen zu den verursachenden Stellen weiter geleitet und ist oft weit entfernt von der Fehlerstelle zu bemerken.
Durch nachstehende Maßnahmen kann die Ausbreitung von Körperschall verhindert werden:
- Trennen bautechnischer Gegebenheiten (z. B. durchlaufende Betondecken, mangelhaft installierte Geräte, Ventile, Pumpen etc.)
- Starre Verbindungen zwischen Bauteilen vermeiden (z. B. Treppen nicht mit Wand verbinden)
- Trennen schwimmender Estriche von Wänden und anderen Bauteilen
Tipp: Maschinen und Geräte (Heizkessel, Waschmaschine) auf schalldämmende Unterlagen stellen. Pumpengeräusche können durch Rohrentkoppelungen verhindert werden.
Ruhiger wohnen durch geeignete Baumaßnahmen
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