Betriebsführungs- Contracting

Unter Betriebsführungs-Contracting versteht man die Übergabe einer bestehenden Energieversorgungsanlage an einen Energiedienstleister. Interessant ist die Möglichkeit vor allem dann, wenn Sie über eine funktionstüchtige Anlage verfügen, die nicht erneuert werden muss. Beim Betriebsführungs-Contracting ist der Energiedienstleister für die Instandhaltung und Wartung, für den Stördienst, für die Bereitstellung von Nutzenergie und für den Brennstoffbezug zuständig. Er garantiert, dass die Anlage funktioniert und sorgt für die Beseitigung von Störungen.

Wird das Betriebsführungs-Contracting als Einspar-Contracting geführt, dann kümmert sich der Energiedienstleister um den effizienten Betrieb der Anlage und ist zuständig für das Erschließen von Einsparpotenzialen und für die Umsetzung von
Optimierungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang garantiert der Energiedienstleister eine Energieeinsparung.

Quelle: WIFI/WKÖ

Beim Betriebsführungs-Contracting übergeben Sie die Zuständigkeit für eine bestehende Energieversorgungsanlage an einen externen Dienstleister.